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   VG Schleswig, 29.10.2020 - 12 B 60/20   

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VG Schleswig, 29.10.2020 - 12 B 60/20 (https://dejure.org/2020,34615)
VG Schleswig, Entscheidung vom 29.10.2020 - 12 B 60/20 (https://dejure.org/2020,34615)
VG Schleswig, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - 12 B 60/20 (https://dejure.org/2020,34615)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Schleswig, 29.10.2020 - 12 B 60/20
    Dies ist regelmäßig der Fall, weil die Ernennung nach dem Grundsatz der Ämterstabilität nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, sodass das Amt unwiderruflich vergeben ist (BVerwG, Urt. v. 04. November 2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102-122 - Rn. 27, juris).

    Maßgebend ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Urt. v. 26. Januar 2012 - 2 A 7/09 - Rn. 17 und Urt. v. 4. November 2010 - 2 C 16/09 - Rn. 46; Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 - Rn. 22, und Beschl. v. 22. November 2012 - 2 VR 5/12 - Rn. 25; VGH Mannheim, Beschl. v. 26. April 2016 - 4 S 64/16 - Rn. 9; alle juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 384/15

    Dienstliche Beurteilung bei besonders starkem Auseinanderfallen von Statusamt und

    Auszug aus VG Schleswig, 29.10.2020 - 12 B 60/20
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Beamter, der über viele Jahre die Aufgaben eines an seinem Statusamt gemessen höher bewerteten Dienstpostens bzw. Arbeitspostens auf diesem hohen Niveau erfüllt (hier: laufbahnübergreifend zwei Besoldungsgruppen), die geringeren Anforderungen seines Statusamtes tendenziell eher noch besser erfüllt (grundlegend: OVG Münster, Beschl. v. 18. Juni 2015 - 1 B 384/15 - Rn. 8, juris).

    Trifft sie seines Erachtens im jeweiligen Einzelfall nicht zu, bedarf dies in der Beurteilung einer detaillierten - d.h. die Umstände des Einzelfalles in den Blick nehmenden - und nachvollziehbaren Begründung (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 25. Februar 2016 - 5 ME/217 - Rn. 12; OVG Münster, Beschl. v. 30. November 2015 - 1 B 1007/15 - Rn. 10, Beschl. v. 19. November 2015 - 1 B 980/15 - Rn. 22 und Beschl. v. 18. Juni 2015, a.a.O.; VGH München, Beschl. v. 27. Oktober 2015 - 6 CE 15.1849 - Rn. 15; alle juris).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus VG Schleswig, 29.10.2020 - 12 B 60/20
    Maßgebend ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Urt. v. 26. Januar 2012 - 2 A 7/09 - Rn. 17 und Urt. v. 4. November 2010 - 2 C 16/09 - Rn. 46; Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 - Rn. 22, und Beschl. v. 22. November 2012 - 2 VR 5/12 - Rn. 25; VGH Mannheim, Beschl. v. 26. April 2016 - 4 S 64/16 - Rn. 9; alle juris).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Schleswig, 29.10.2020 - 12 B 60/20
    Maßgebend ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Urt. v. 26. Januar 2012 - 2 A 7/09 - Rn. 17 und Urt. v. 4. November 2010 - 2 C 16/09 - Rn. 46; Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 - Rn. 22, und Beschl. v. 22. November 2012 - 2 VR 5/12 - Rn. 25; VGH Mannheim, Beschl. v. 26. April 2016 - 4 S 64/16 - Rn. 9; alle juris).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Schleswig, 29.10.2020 - 12 B 60/20
    Maßgebend ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Urt. v. 26. Januar 2012 - 2 A 7/09 - Rn. 17 und Urt. v. 4. November 2010 - 2 C 16/09 - Rn. 46; Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 - Rn. 22, und Beschl. v. 22. November 2012 - 2 VR 5/12 - Rn. 25; VGH Mannheim, Beschl. v. 26. April 2016 - 4 S 64/16 - Rn. 9; alle juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2016 - 4 S 64/16

    Postulationsfähigkeit des Arbeitgeberverbandes für Telekommunikation und IT e.V;

    Auszug aus VG Schleswig, 29.10.2020 - 12 B 60/20
    Maßgebend ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Urt. v. 26. Januar 2012 - 2 A 7/09 - Rn. 17 und Urt. v. 4. November 2010 - 2 C 16/09 - Rn. 46; Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 - Rn. 22, und Beschl. v. 22. November 2012 - 2 VR 5/12 - Rn. 25; VGH Mannheim, Beschl. v. 26. April 2016 - 4 S 64/16 - Rn. 9; alle juris).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Schleswig, 29.10.2020 - 12 B 60/20
    Wesentliche Grundlage für den erforderlichen aktuellen Leistungs-, Befähigungs- und Eignungsvergleich zwischen den in Betracht kommenden Beamten sind neben dem Inhalt der Personalakten insbesondere hinreichend aktuelle Regelbeurteilungen oder - soweit solche fehlen - aktuelle Bedarfsbeurteilungen, die ausreichend aussagekräftig und zwischen den Beteiligten vergleichbar sein müssen (BVerwG, Beschl. v. 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - Rn. 21, juris).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Schleswig, 29.10.2020 - 12 B 60/20
    Der unterlegene Beamte kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG, Beschl. v. 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - Rn. 13; VGH Mannheim, Beschl. v. 12. August 2015 - 4 S 1405/15 - Rn. 2; beide juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15

    Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am

    Auszug aus VG Schleswig, 29.10.2020 - 12 B 60/20
    Der unterlegene Beamte kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG, Beschl. v. 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - Rn. 13; VGH Mannheim, Beschl. v. 12. August 2015 - 4 S 1405/15 - Rn. 2; beide juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2017 - 1 B 498/17

    Berücksichtigen eines höherwertigen Einsatzes auf der Ebene der Einzelbewertungen

    Auszug aus VG Schleswig, 29.10.2020 - 12 B 60/20
    Das kann - abhängig von den Umständen des Einzelfalles - gerade bei einem geringfügigen Notensprung um nur eine Notenstufe auch abgrenzende (und nicht als hypothetisch qualifizierbare) Erwägungen zu einer höheren, von dem Beurteilten im Ergebnis zwar nicht erreichten, aber mit in Betracht zu ziehenden Note notwendig machen, um die Benotung nachvollziehbar zu machen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 5. September 2017 - 1 B 498/17 - Rn. 47 ff. m. w. N.; ebenso OVG Bremen, Beschl. v. 12. November 2018 - 2 B 167/18 - Rn. 12; alle juris).".
  • VGH Bayern, 27.10.2015 - 6 CE 15.1849

    Konkurrentenstreitverfahren, Besoldungsgruppe, Verwaltungsgerichte,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2015 - 1 B 980/15

    Verwirkung des Rechts zur Geltendmachung des Bewerbungsverfahrensanspruchs im

  • OVG Bremen, 12.11.2018 - 2 B 167/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 1 B 1007/15

    Anforderungen an eine laufbahnübergreifende Zuweisung eines Beamten zu einer

  • VG Schleswig, 25.11.2020 - 12 B 77/20

    Stellenbesetzung

    Das Gericht ist nur befugt zu prüfen, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, den gesetzlichen Rahmen und die anzuwendenden Rechtsbegriffe zutreffend gewürdigt hat, ob er von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob er allgemein gültige Wertmaßstäbe beachtet hat und ob er sich schließlich nicht von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (VG Schleswig, Beschl. v. 29.11.2020 - 12 B 60/20 -, Rn. 28, juris).
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